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   KG, 09.07.2001 - 12 U 1361/99   

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https://dejure.org/2001,53789
KG, 09.07.2001 - 12 U 1361/99 (https://dejure.org/2001,53789)
KG, Entscheidung vom 09.07.2001 - 12 U 1361/99 (https://dejure.org/2001,53789)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 12 U 1361/99 (https://dejure.org/2001,53789)
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1982, 960 ; OLG München NZV 1989, 438 ; KG - 12 U 7008/91 - 22.06.1992; KG - 12 U 4408/97 - 07.06.1999; KG - 12 U 1361/99 - 11.09.2000).

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960 ; OLG München, NZV 1989, 438 ; Senat, Urteile 25. September 2003 - 12 U 34/02; vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -).

  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden voraussetzt, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangen Fahrbewegungen hätten einstellen können (Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 -, vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -, vom 25. September 2003 - 12 U 34/02, vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - OLGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L ).
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
  • LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10

    Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden würde selbst bei zwei Kraftfahrzeugen voraussetzen, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; KG, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000- 12 U 1361/99 - ).
  • OLG Celle, 26.11.1981 - 5 U 79/81

    Autounfall wegen Fahrstreifenwechsels

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile 25.9.2003 - 12 U 34/02; vom 22.6.1992 - 12 U 7008/91 - vom 7.6.1999 - 12 U 4408/97 - vom 11.9.2000 - 12 U 1361/99 -).
  • LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10

    Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; KG, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000- 12 U 1361/99 - ).
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